Mehrwertsteuer-Erstattung bei Ausfuhr aus der EU
Du hast Deinen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union und möchtest ein bei uns gekauftes Produkt selbst aus der EU ausführen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die beim Kauf berechnete Mehrwertsteuer nachträglich erstattet werden.
Direkte Lieferung in ein Land außerhalb der EU
Wenn wir Deine Bestellung direkt an eine Lieferadresse außerhalb der Europäischen Union versenden, ist das hier beschriebene Verfahren zur nachträglichen Mehrwertsteuer-Erstattung grundsätzlich nicht erforderlich.
In diesem Fall erfolgt die Ausfuhr direkt durch uns bzw. den von uns beauftragten Versanddienstleister. Die erforderliche Ausfuhr- und Zollabwicklung wird im Rahmen des Versands durchgeführt.
Bitte beachte, dass bei der Einfuhr in Dein Zielland Einfuhrumsatzsteuer, Zölle und weitere Gebühren anfallen können. Diese werden gegebenenfalls durch die zuständigen Behörden bzw. den Versanddienstleister erhoben und sind nicht Bestandteil unserer Rechnung.
Lieferung innerhalb der EU und eigene Ausfuhr
Die nachfolgenden Informationen gelten, wenn:
- Du Deinen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union hast,
- Du Dir die Ware zunächst an eine Adresse innerhalb der EU liefern lässt bzw. die Ware innerhalb der EU übernimmst und
- Du die Ware anschließend selbst im persönlichen Reisegepäck aus der EU ausführst.
Beispiel: Du wohnst in der Schweiz, lässt Deine Bestellung an eine Lieferadresse in Deutschland senden und nimmst die Ware anschließend selbst mit in die Schweiz.
In diesem Fall wird Deine Bestellung zunächst inklusive der anfallenden Mehrwertsteuer berechnet. Eine Erstattung kann erst nach erfolgter Ausfuhr und Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen.
So funktioniert die Mehrwertsteuer-Erstattung
1. Bestellung aufgeben
Bestelle die gewünschte Ware regulär in unserem Onlineshop.
Bei einer Lieferung innerhalb der EU wird die Bestellung zunächst inklusive der anfallenden Mehrwertsteuer berechnet und vollständig bezahlt.
Dein tatsächlicher Wohnsitz muss sich außerhalb der Europäischen Union befinden und entsprechend nachgewiesen werden können.
2. Ware selbst aus der EU ausführen
Du musst die gekaufte Ware persönlich im Reisegepäck aus der Europäischen Union ausführen.
Bei Deiner Ausreise aus der EU legst Du die Ware zusammen mit der Rechnung und Deinem Reisepass bzw. Grenzübertrittspapier bei der zuständigen Grenzzollstelle vor.
Die Ware muss sich bei der Ausreise grundsätzlich in Deinem Besitz befinden und der Zollstelle auf Verlangen vorgezeigt werden können.
3. Ausfuhr beim Zoll bestätigen lassen
Bitte lass Dir die Ausfuhr der Ware bei der zuständigen Grenzzollstelle bestätigen.
Im Regelfall erfolgt die Bestätigung direkt auf unserer Rechnung durch einen entsprechenden Zollvermerk bzw. Zollstempel.
Alternativ kann eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von der Grenzzollstelle bestätigte „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr“ verwendet werden.
Wenn Du eine von uns ausgefüllte bzw. unterschriebene Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung benötigst, kontaktiere uns bitte vor Deiner Ausreise aus der EU.
4. Original-Ausfuhrnachweis an uns senden
Nach erfolgreicher Ausfuhr sendest Du uns bitte den Original-Ausfuhrnachweis mit der Bestätigung der Grenzzollstelle per Post zu.
Dies ist in der Regel:
- unsere Originalrechnung mit entsprechender Zollbestätigung, oder
- die im Original bestätigte Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung.
Auftragsbestätigungen, Lieferscheine oder andere Dokumente ohne entsprechenden Ausfuhrnachweis können nicht als Ersatz verwendet werden.
Bitte sende uns zusätzlich:
- Deine Bestell- bzw. Rechnungsnummer,
- den Namen des Kontoinhabers,
- Deine IBAN und
- bei Zahlungen außerhalb des SEPA-Raums gegebenenfalls Deine BIC/SWIFT.
Eine zusätzliche Kopie Deines Reisepasses ist in der Regel nicht erforderlich, sofern die erforderlichen Abnehmerangaben bereits ordnungsgemäß durch die Grenzzollstelle bestätigt wurden.
Da es sich um Originalunterlagen handelt, empfehlen wir den Versand per Einschreiben.
Voraussetzungen für die Mehrwertsteuer-Erstattung
Eine Mehrwertsteuer-Erstattung können wir nur bearbeiten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr erfüllt sind und uns die erforderlichen Nachweise vorliegen.
Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dein Wohnsitz befindet sich außerhalb der Europäischen Union.
- Die gekaufte Ware ist für private Zwecke bestimmt.
- Du führst die Ware selbst im persönlichen Reisegepäck aus der Europäischen Union aus.
- Die Ware wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ausgeführt.
- Der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer übersteigt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze.
- Die Ausfuhr der Ware wird ordnungsgemäß durch die zuständige Grenzzollstelle bestätigt.
- Die erforderlichen Angaben zum Abnehmer bzw. dessen Wohnsitz außerhalb der EU können entsprechend nachgewiesen werden.
- Uns wird anschließend ein ordnungsgemäßer Ausfuhrnachweis vorgelegt.
Die Ausfuhr muss grundsätzlich vor Ablauf des dritten Kalendermonats erfolgen, der auf den Monat der Lieferung folgt.
Wichtig
Eine Lieferung an eine Adresse innerhalb der EU führt nicht automatisch zu einer Mehrwertsteuer-Erstattung.
Die Mehrwertsteuer wird zunächst regulär berechnet. Eine Erstattung erfolgt erst, nachdem Du die Ware selbst aus der Europäischen Union ausgeführt hast und uns die erforderlichen Ausfuhrnachweise vorliegen.
Auch eine Zollbestätigung allein bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche steuerrechtlichen Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllt sind. Wir prüfen daher die eingereichten Unterlagen vor jeder Erstattung.
Eine Erstattung vor erfolgter Ausfuhr oder ohne ausreichenden Ausfuhrnachweis ist nicht möglich.
Bitte beachte außerdem, dass eine nachträgliche Mehrwertsteuer-Erstattung nur für Vorgänge möglich ist, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung erfüllen.
Wohin sende ich die Unterlagen?
Bitte sende den Original-Ausfuhrnachweis zusammen mit Deiner Bestell-/Rechnungsnummer und Deinen Bankdaten an:
Joscha Arndt
KBC Shop
Marienberg 7
41844 Wegberg
Deutschland
USt-IdNr.: DE366749894
Wann erhalte ich meine Erstattung?
Sobald Deine vollständigen Unterlagen bei uns eingegangen sind, prüfen wir die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuer-Erstattung.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Nachweise vollständig vorhanden, erstatten wir den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag auf das von Dir angegebene Konto.
Bitte beachte, dass die Bearbeitung erst nach Eingang und Prüfung der vollständigen Unterlagen erfolgen kann.
Kurz zusammengefasst
Direkte Lieferung durch KBC Shop in ein Land außerhalb der EU:
Die Ausfuhr wird im Rahmen unseres Versands abgewickelt. Eine nachträgliche Tax-Free-Erstattung nach dem hier beschriebenen Verfahren ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Lieferung innerhalb der EU + Du nimmst die Ware anschließend selbst mit ins Ausland:
Ware, Rechnung und Reisepass bei der Ausreise beim Zoll vorlegen → Ausfuhr bestätigen lassen → Original-Ausfuhrnachweis an KBC Shop senden → wir prüfen die Unterlagen → bei erfüllten Voraussetzungen erfolgt die Mehrwertsteuer-Erstattung.
